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   OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 8 B 10411/16.OVG   

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https://dejure.org/2016,16812
OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 8 B 10411/16.OVG (https://dejure.org/2016,16812)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22.06.2016 - 8 B 10411/16.OVG (https://dejure.org/2016,16812)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 22. Juni 2016 - 8 B 10411/16.OVG (https://dejure.org/2016,16812)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 30 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 1 BauGB, § 34 Abs 2 BauGB, § 3 Abs 2 Nr 1 BauNVO, § 3 Abs 4 BauNVO
    Zum nachbarlichen Abwehranspruch gegen ein Altenwohn- und Pflegeheim im reinen Wohngebiet

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Altenwohnheims und Pflegeheims im reinen Wohngebiet; Vereinbarkeit eines Altenwohnheims und Pflegeheims mit dem Rücksichtnahmegebot

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Abstandsfläche; Abstandsflächenrecht; Abwehrrecht; Altenheim; Altenpflegeheim; Altenwohnheim; Anbau; Ausfertigung; Ausfertigungsmangel; Bauantrag; Baugenehmigung; Bauunterlagen; Bebauungsplan; Bestimmtheitsgebot; Betreuung; Betriebsbeschreibung; Demenzabteilung; ...

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines Altenwohnheims und Pflegeheims im reinen Wohngebiet; Vereinbarkeit eines Altenwohnheims und Pflegeheims mit dem Rücksichtnahmegebot

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Alten- und Pflegeheime "Wohngebäude"?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit eines Altenwohn- und -pflegeheims in einem reinen Wohngebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 899
  • BauR 2016, 1732
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (4)

  • VGH Bayern, 27.10.1999 - 1 ZS 99.2460
    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 8 B 10411/16
    Wie das Verwaltungsgericht richtig ausgeführt hat, hat der Begriff des Wohngebäudes im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO durch § 3 Abs. 4 BauNVO eine Erweiterung dahin erfahren, dass auch Alten- und Pflegeheime, in denen alte Menschen neben dem Wohnen ein dem jeweiligen persönlichen Bedarf entsprechendes Pflege- und Betreuungsangebot gemacht wird, diesem Begriff unterfallen (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2004 - 2 Bs 108/04 -, BauR 2004, 1571 und juris, Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 ZS 99.2460 -, juris, Rn. 5 ff., jeweils m.w.N.).

    "Wohnen' im Sinne des städtebaulichen Begriffs der Wohnnutzung ist eine auf gewisse Dauer angelegte, eigenständige Gestaltung häuslichen Lebens und umfasst die Gesamtheit der mit der Führung des häuslichen Lebens und des Haushalts verbundenen Tätigkeiten, wobei allerdings ein Mindestmaß an freier häuslicher Gestaltungsmöglichkeit ausreichend ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999, a.a.O.).

    Ein in diesem Sinne des Wohnens freiwilliger Eintritt in ein solches Heim ist auch dann noch anzunehmen, wenn der jeweilige Bewohner - etwa weil er in der Geschäftsfähigkeit beschränkt ist - seinen freien Willen nicht allein, sondern nur mit Hilfe eines bestellten Betreuers rechtlich umsetzen kann (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999, a.a.O., Rn. 7 sowie OVG Hamburg, a.a.O., Rn. 4).

  • OVG Hamburg, 27.04.2004 - 2 Bs 108/04

    Ist vollstationäres Altenheim ein Wohngebäude?

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 8 B 10411/16
    Wie das Verwaltungsgericht richtig ausgeführt hat, hat der Begriff des Wohngebäudes im Sinne von § 3 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO durch § 3 Abs. 4 BauNVO eine Erweiterung dahin erfahren, dass auch Alten- und Pflegeheime, in denen alte Menschen neben dem Wohnen ein dem jeweiligen persönlichen Bedarf entsprechendes Pflege- und Betreuungsangebot gemacht wird, diesem Begriff unterfallen (vgl. z.B. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2004 - 2 Bs 108/04 -, BauR 2004, 1571 und juris, Rn. 3; BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 ZS 99.2460 -, juris, Rn. 5 ff., jeweils m.w.N.).

    Dies gilt auch, soweit in derartigen Altenwohn- und Pflegeheimen auch eine "Demenzabteilung' mit einem auf die jeweiligen individuellen Bedürfnisse ausgerichteten, gegebenenfalls nach dem Grad der Altersverwirrtheit intensivierten, speziellen Betreuungs- und Pflegeangebot vorhanden bzw. vorgesehen ist; auch ein Altenheim mit einer vollstationären dementen Abteilung, deren Wohneinheiten nach dem zugrundeliegenden Nutzungskonzept und ihrer Ausstattung auch dort noch ein Mindestmaß an eigenständiger Gestaltung und Sicherung des durch die Wohnung geprägten Lebensbereichs und des häuslichen Lebens ermöglichen und dessen Bewohner jeweils für ein bestimmtes Appartement Nutzungsverträge abschließend, die ohne ihre Zustimmung nicht abgeändert werden können, ist ein Wohngebäude, das ganz oder teilweise der Betreuung und Pflege seiner Bewohner dient und deshalb nach § 3 Abs. 4 BauNVO in einem reinen Wohngebiet zulässig ist (vgl. OVG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2004, a.a.O.).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 - 8 A 10043/13

    Baurecht - Normverwerfungskompetenz von Behörden bei funktionslosen

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 8 B 10411/16
    Im Übrigen besteht - wie das Verwaltungsgericht bereits zutreffend ausgeführt hat - auch nach der Rechtsprechung des Senats eine akzessorische Normverwerfungskompetenz von Behörden u.a. dann, wenn ein Verwaltungsgericht (wie hier) eine Satzung wie z.B. einen Bebauungsplan in einem Parallelprozess bereits als ungültig behandelt hat (vgl. z.B. OVG RP, Beschluss vom 14. Mai 2013 - 8 A 10043/13.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 7, m.w.N.).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 26.09.2013 - 8 A 10587/13

    Bestimmtheitsanforderung an Baugenehmigung des Nachbarn

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 22.06.2016 - 8 B 10411/16
    Fehlt es in dieser Hinsicht an einer hinreichenden Bestimmtheit der Baugenehmigung und ist insoweit eine Verletzung von Nachbarrechten nicht auszuschließen, so steht dem betroffenen Nachbarn ein Abwehrrecht hiergegen zu (ständige obergerichtliche Rechtsprechung sowie Rechtsprechung des erkennenden Senats, vgl. z.B. Beschluss vom 26. September 2013 - 8 A 10587/13.OVG -, ESOVGRP und juris, Rn. 6, m.w. Rechtsprechungsnachweisen).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 18.12.2018 - 8 A 11049/18

    Zulässigkeit einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft pflegebedürftiger älterer

    Schließlich wechseln ältere Menschen vollständig in ein Altenwohnheim, bei denen es allerdings wiederum eine große Formenvielfalt gibt und die nicht selten über ergänzende Pflegeeinrichtungen bzw. Pflegeabteilungen verfügen (vgl. Determann/Stühler, a.a.O., BauNVO, 12. Aufl. 2014, § 3, Rn. 11.3; OVG RP, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 8 B 10411/16.OVG - [Zulässigkeit von Alten- und Pflegewohnheim aufgrund § 3 BauNVO 1990], BauR 2016, 1732 und juris, Rn. 15).

    Hierbei kommt es auf den Nutzungsschwerpunkt der Einrichtung und darauf an, ob die für das Wohnen konstituierenden Merkmale zumindest noch in einem Mindestmaß erfüllt sind oder ob die bloße Unterbringung und fremdbestimmte Verwahrung und Behandlung überwiegen (vgl. VGH BW, Urteil vom 17. Mai 1989, a.a.O. [Unzulässigkeit von Altenpflegeheimen nach § 3 BauNVO 1968], juris, Rn. 22; BayVGH, Beschluss vom 25. August 2009 - 1 CS 09.287 - [Zulässigkeit von Einrichtung für sozialpsychiatrisch betreute Wohnung gemäß § 3 BauNVO 1990], juris, Rn. 33; auch: BVerwG, Beschluss vom 25. März 1996, a.a.O., juris, Rn. 13; ferner: OVG RP, Urteil vom 22. Juni 2016, a.a.O., juris, Rn. 15 bis 18).

    Dass einzelne Bewohner bei dem Zusammenschluss von ihren Angehörigen oder sonstigen Betreuern unterstützt wurden, ändert nichts an der Freiwilligkeit des Eintritts in diese Wohnform (vgl. BayVGH, Beschluss vom 27. Oktober 1999 - 1 ZR 99.2460 -, juris, Rn. 7; OVG Hamburg, Beschluss vom 27. April 2004 - 2 Bs 108/04 -, BauR 2004, 1571 und juris, Rn. 4; OVG RP, Beschluss vom 22. Juni 2016, a.a.O., juris, Rn. 15).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.12.2016 - 8 A 10680/16

    Zulässigkeit einer studentischen Wohngemeinschaft in reinem Wohngebiet

    Wohngemeinschaften sind demgegenüber mit der Zweckbestimmung des reinen Wohngebiets ebenso generell verträglich wie die Unterbringung von Studentenwohnheimen (vgl. zur Gebietsverträglichkeit von studentischen Wohngemeinschaften und der Unterbringung von 15 Flüchtlingen in einer Doppelhaushälfte in einem faktischen reinen Wohngebiet: HessVGH, Beschluss vom 3. März 2016 - 4 B 403/16 -, BauR 2016, 1117 und juris, Rn. 13 und 17; zu Studentenwohnheimen: Determann/Stühler, BauNVO, a.a.O., § 3 Rn. 13; Stock, a.a.O., § 3 Rn. 44 m.w.N.; zur Zulässigkeit eines Altenwohn- und Pflegeheims im - faktischen - reinen Wohngebiet: OVG RP, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 8 B 10411/16.OVG -, NVwZ-RR 2016, 899).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 7 A 774/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Vorhaben mit der Bezeichnung

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9.1.1997 - 7 A 2175/95 -, m. w. N. juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.4.2004 - 2 Bs 108/04 -, BRS 67 Nr. 63 = BauR 2004, 1571; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 22.6.2016 - 8 B 10411/16 -, BauR 2016, 1732.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 27.10.2016 - 1 C 11118/15

    Wirksamkeit einer Bebauungsplanänderung zur Ermöglichung der Errichtung eines

    Das ist hier aber der Fall, da die geplante Errichtung eines Seniorenpflegeheims eine Wohnnutzung darstellt (vgl. hierzu OVGRP, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 8 B 10411/16.OVG -, juris) und für eine ins Gewicht fallende gewerbliche Nutzung wegen der beabsichtigten vollständigen Ausnutzung der bebaubaren Flächen des Mischgebiets für dieses Einzelvorhaben kein Raum mehr bliebe.
  • VG Neustadt, 18.06.2018 - 3 K 575/17

    Seniorenwohngemeinschaft im reinen Wohngebiet

    Im Unterschied zur heutigen Auslegung des § 3 BauNVO der aktuellen Fassung kann es demnach bei der Auslegung des Wohnbegriffes i. S. v. § 3 Abs. 2 BauNVO 1977 nicht ohne Belang sein, ob der Betreuungs- bzw. Pflegezweck vorherrscht oder nur untergeordnet ist (vgl. zur Rechtslage ab § 3 BauNVO 1990 m. w. N. OVG RP, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 8 B 10411/2016 -, NVwZ-RR 2016, Seite 899, Rn. 15, juris).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2016 - 7 A 775/15

    Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für ein Vorhaben betreffend eine

    vgl. OVG NRW, Urteil vom 9.1.1997 - 7 A 2175/95 -, m. w. N. juris; OVG Hamburg, Beschluss vom 27.4.2004 - 2 Bs 108/04 -, BRS 67 Nr. 63 = BauR 2004, 1571; OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 22.6.2016 - 8 B 10411/16 -, BauR 2016, 1732.
  • VG Neustadt, 10.05.2017 - 3 K 812/16

    Materielle Voraussetzung einer isolierten Abweichungsentscheidung;

    Denn in einem bebauten innerstädtischen Wohngebiet müssen Nachbarn grundsätzlich hinnehmen, dass Grundstücke innerhalb des durch das Bauplanungs- und das Bauordnungsrecht vorgegebenen Rahmens baulich ausgenutzt werden und dass es dadurch zu Einsichtsmöglichkeiten kommt, die in einem bebauten Gebiet üblich sind (s. zuletzt OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20. April 2017 - 7 A 697/16 -, juris; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 22. Juni 2016 - 8 B 10411/16 -, juris).
  • VG Schleswig, 15.06.2017 - 8 B 18/17

    Nachbarklage gegen Baugenehmigung

    Maßgeblich für die Erfüllung des Wohnbegriffs sind das Nutzungskonzept und seine grundsätzliche Verwirklichung, nicht das individuelle und mehr oder weniger spontane Verhalten einzelner Bewohner (vgl. VGH München, Beschluss vom 25.08.2009 - 1 CS 09.287 - Rn. 33, juris; OVG Koblenz, Beschluss vom 28.06.2016 - 8 B 10411/16.OVG -, Rn. 15, BeckRS 2016, 47925; OVG Lüneburg, Urteil vom 21.08.2002 - 1 LB 140/02 -, BeckRS 2002, 23677).
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